Lexikon zur Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung gibt es verschiedene Begriffe, die wir für Sie in unserem Lexikon zur Unfallversicherung alphabetisch erläutert haben:

Bergungskosten

Bergungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Suchaktionen nach Unfallverletzten, den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus sowie notwendige zusätzliche Kosten für den Heimtransport entstehen. Sie sind bis zu einer bestimmten Höhe versichert und werden in der Regel beitragsfrei mit eingeschlossen. In den Bergungskosten sind auch die Aufwendungen für den Transport von Unfalltoten an ihren Heimatort enthalten.

Dynamik

Ein Dynamik ist die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag. Sie soll in erster Linie für einen Inflationsausgleich sorgen. Damit die vereinbarten Versicherungssummen im Falle von Invalidität oder Todesfall während der Dauer des Vertrags nicht durch Teuerungsrate an Kaufkraft verlieren, werden sie jedes Jahr um einen vor Vertragsbeginn vereinbarten Prozentsatz angepasst. Im gleichen Verhältnis zur Leistung erhöht sich auch der Versicherungsbeitrag. Diese Vereinbarung wird erstmals mit Beginn des zweiten Versicherungsjahres wirksam und kann jederzeit (schriftlich) widerrufen werden.

Gefahrengruppen

In der Unfallversicherung gibt es verschieden Gefahrengruppen. Die Einteilung erfolgt nach der Risikoerheblichkeit des ausgeübten Berufs. Es wird unterschieden zwischen Gefahrengruppe “A” und “B”, wobei zur Gruppe “A” alle Berufe gehören, bei denen es sich nicht um eine körperliche oder handwerkliche Tätigkeit handelt, sondern die im kaufmännischen oder verwaltenden-administrativen Bereich liegen. Berufe, die sowohl der Gruppe “A” als auch der Gruppe “B” zugeordnet werden können, werden grundsätzlich in die Gefahrengruppe “B” eingestuft.

Geisteskranke

Menschen, die länger andauernde schwere Störungen der Verstandstätigkeit, des Willens, des Gefühls oder Trieblebens haben, werden als geisteskrank bezeichnet und sind in der privaten Unfallversicherung nicht versicherbar.

Genesungsgeld

Das Genesungsgeld ist eine Entschädigungsleistung, die im Anschluss an einen unfallbedingten stationären Aufenthalt bezahlt wird. Es wird in der vereinbarten Höhe für die gleiche Anzahl an Kalendertagen bezahlt, für die der Versicherte bereits ein Unfall-Krankenhaustagegeld bezogen hat.

Gliedertaxe

Unter dem Begriff “Gliedertaxe” versteht man eine Tabelle, die den Invaliditätsgrad und die damit verbundene Entschädigungsleistung bemisst, die aufgrund von teilweisem oder vollständigem Verlust, bzw. Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane entsteht.

Invaliditätssumme

Die Invaliditätssumme entspricht der Versicherungsleistung, die bei festgestellter Invalidität infolge eines Unfalls gezahlt wird. Dabei richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe einzustufen ist.

Kosmetische Operationen

In der Unfallversicherung ist es möglich, Kosten für kosmetische Operationen, die nach einem Unfall eventuell nötig sind, mit versichern.

Kurkostenbeihilfe

Wenn unfallbedingt innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Unfalls eine Kur angetreten werden muss, können die entstehenden Mehrkosten, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, durch die Kurkostenbeihilfe mit versichert werden. Kurkostenbeihilfe ist nicht bei jedem Anbieter versicherbar.

Nicht versicherbare Personen

Zu den nicht versicherbaren Personen zählen (auch trotz Beitragszahlung): Dauernd pflegebedürftige Personen und Geisteskranke. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald jemand im Sinne von § 3, I AUB nicht mehr versicherbar ist, also zu den o.g. Personengruppen gehört. Gleichzeitig endet die Versicherung und der anteilige Beitrag wird zurückerstattet.

Progression

Es gibt in der Unfallversicherung verschieden Progressionen. In der Regel liegen diese zwischen 300 Prozent und 500 Prozent, wobei die Versicherungsleistung zunächst linear ansteigt und ab einem bestimmten Invaliditätsgrad die Versicherungsleistung überproportional ansteigt. In der Regel wird eine Unfallversicherung mit Progression abgeschlossen, denn bei hohen Invaliditätsgraden steigen die finanziellen Belastungen sprunghaft an.

Beispiel mit einer Versicherungssumme von 100.000 EUR für Invalidität und bei 350%-iger Progression:
Hier steigt die Leistung überproportional mit dem Invaliditätsgrad, so wird bei einer 100%-igen Invalidität das 3,5fache der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
Das bedeutet, aus 100.000 EUR werden 350.000 EUR.

Todesfall-Leistung

Eine Entschädigung bei Unfalltod kann in der privaten Unfallversicherung mitversichert werden. Die Todesfall-Leistung wird an die Hinterbliebenen auch dann gezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen stirbt. Zu den Obliegenheiten (Verpflichtungen) des Versicherungsnehmers oder seiner Angehörigen gehört es, den Unfalltod innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen.

Auch im Hinblick auf die Überbrückung bis zur Auszahlung einer Entschädigungsleistung kann die Vereinbarung einer kleineren Todesfall-Leistung, beispielsweise in Höhe von 5.000 EUR durchaus sinnvoll sein. Eventuell anstehende ärztliche Untersuchungen, die den Anspruch einer Invaliditätsleistung bestätigen, sowie das Ausmaß des körperlichen Schaden feststellen sollen, können sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Ist dann eine Todesfallsumme vereinbart, kann der Verletzte bei Bedarf einen Vorschuss in dieser Höhe auf die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung erhalten.

Übergangsleistung

Die Übergangsleistung ist in ihrer Höhe individuell versicherbar und wird erbracht, wenn nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Eintritt des Unfallereignisses noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 Prozent besteht und diese Beeinträchtigung

  • während des gesamten Zeitraum ununterbrochen bestanden hat und
  • ausschließlich unfallbedingt, also ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen ist

Durch einen Mehrbeitrag lassen sich die Bedingungen der Übergangsleistung dahingehend verbessern, dass bereits nach drei Monaten 50 Prozent des Übergangsgeldes ausgezahlt wird, wenn die unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit 100 Prozent beträgt. Die Auszahlung wird auf die nach sechs Monaten auszuzahlende Entschädigung angerechnet.

Unfall-Krankenhaustagegeld

Das Unfall-Krankenhaustagegeld kann zusätzlich eingeschlossen werden. Es wird in vereinbarter Höhe für jeden Kalendertag eines unfallbedingten stationären Aufenthalt bezahlt.

Unfallversicherung gesetzlich

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden bei Arbeitnehmern vom Arbeitgeber, bei Kindergartenkindern, Schülern und Studenten von Ländern und Kommunen sowie Gemeindeverbänden gezahlt.

Leistungen stehen nur im beruflichen Zusammenhang zur Verfügung, dass heißt, am Arbeitsplatz bei Dienstwegen und auf dem jeweiligen direkten Weg zur Arbeitsstelle, bzw. wieder zurück nach Hause. Bei Kinder betrifft das die Zeit während des Aufenthalts im Kindergarten, Hort, oder einer Kindertagesstätte und bei Schülern und Studenten während des Schul- und Vorlesungsbesuchs. Grundsätzlich sind auch immer die jeweiligen direkten Wege im Versicherungsschutz enthalten und versichert.Alle anderen Zeiten und Orte sind nicht mitversichert.

Der Versicherungsschutz beginnt und endet prinzipiell an der Haustür, keinesfalls zu verwechseln mit der Wohnungseingangstür.

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Bei der Unfallversicherung mit Beitrags- oder Prämienrückgewähr handelt es sich um eine Kombination aus Unfall- und Kapitalversicherung. Dabei werden die eingezahlten Beiträge bei Vertragsablauf oder bei Tod der versicherten Person zurückgezahlt zuzüglich vorhandener Gewinnbeteiligung und unabhängig davon, ob während der Vertragslaufzeit eine Entschädigungsleistung aus der Unfallversicherung bezahlt wurde oder nicht.

Vergiftungen

Vergiftungen (nicht Verätzungen), die sich infolge der Einnahme von festen oder flüssigen Stoffen durch den “Schlund” ereignen, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Jedoch dann mitversichert, wenn sich Kinder bis zum 10. Lebensjahr durch die versehentliche Einnahme von Giftstoffen in der oben beschriebenen Weise vergiften und es dadurch zu Gesundheitsstörungen kommt.

Bei einigen Anbietern von Unfallversicherungen gibt es auch Regelungen, die den Versicherungsschutz, speziell bei Vergiftungen erweitern und dadurch verbraucherfreundlicher sind.