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GDV Muster-Versicherungsbedingungen AUB99:
§2.2 Übergangsleistung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung:
Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt
- nach Ablauf von sechs Monaten vom
Unfalltag an gerechnet und
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder
Gebrechen
noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.
Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden.
Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden.
2.2.2 Art und Höhe der Leistung:
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
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