Unfallversicherung gesetzlich:
Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber.
Die Versicherung leistet, wenn einem Arbeitnehmer im beruflichen Bereich (dies schließt auch den Weg zur und von der Arbeit ein) etwas zustösst.
In schweren Fällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente.
zurück zum Lexikon
|