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Geschichte der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung gehört zu den ersten sozialen Absicherungen für Arbeitnehmer. Sie besteht seit 1884.

Die Anfänge der gesetzlichen Unfallversicherung

1881 wurde mit der "Kaiserlichen Botschaft" der Grundstein für die Deutsche Sozialversicherung gelegt. Auf dieser Grundlage wurde am 9. Juli 1884 das "Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884" im Reichsgesetzblatt verkündet. Dieses Gesetz hat trotz seiner zahlreichen Änderungen in seinen wesentlichen Bestandteilen bis heute Gültigkeit:

  • Schutz des Versicherten und seiner Familie vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • Beitragsfinanzierung durch Umlageverfahren allein durch die Unternehmer und die damit verbundene Ablösung der Unternehmerhaftung,
  • der ganzheitliche Ansatz Prävention, Rehabilitation und Entschädigungen aus einer Hand.
Das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches

Eine wesentliche Neuerung in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII), das am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist. Das SGB VII ersetzt somit die Vorschriften des seit fast 100 Jahren geltenden Dritten Buches der Reichsversicherungsordnung.

 
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