Übergangsleistung Unfallversicherung:
Leistung der privaten Unfallversicherung, nur in Verbindung mit Invaliditätssumme versicherbar.
Die Übergangsleistung wird gezahlt, wenn nach dem Unfall sechs Monate lang eine ununterbrochene Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 50 Prozent bestanden hat.
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