Todesfallleistung Unfallversicherung:

In der privaten Unfallversicherung können Todesfall-Leistungen bei Tod durch Unfall gegen Beitragszuschlag versichert werden.

Die Vereinbarung einer kleinen Todesfallleistung im Rahmen der Unfallversicherungs-Police über z. B. Euro 5.000,-- kann sich lohnen:

Nach einem Unfall erhält der Verunglückte dann bei Bedarf einen Betrag in dieser Höhe als Vorschuss auf die Invaliditätsleistung, wenn man auf die Invaliditätsleistung z.B. durch noch anstehende Arzt-Untersuchungen längere Zeit warten muss.

Ansonsten bekommen die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme, wenn der Versicherte im ersten Jahr an den Unfallfolgen stirbt.

Ein Unfalltod ist innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen.

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