Informationen Unfallversicherung

Was ist ein Unfall ?

Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Nicht versichert sind Krankheiten.

Wie hoch ist die Versicherungssteuer ?

Die Versicherungssteuer beträgt 16% - eine Ausnahme bildet der Vertrag mit Beitragsrückgewähr, hier beläuft sich der Steuersatz auf 3%.

Kann ich die Beiträge steuerlich absetzen ?

Beiträge für eine private Unfallversicherung sind als Sonderausgaben im Rahmen der geltenden Höchstbeiträge als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Dabei ist es unerheblich, wer versichert ist. Abzugsberechtigt ist der, der den Beitrag bezahlt.

Werden gezahlte Leistungen versteuert ?

Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung werden nicht erfasst. Sie brauchen also nicht versteuert zu werden.

Renten dagegen unterliegen mit ihrem Ertragsteil der Einkommenssteuer. Der Ertragsteil ist umso höher, je niedriger das Lebensalter des Rentenberechtigten beim erstmaligen Rentenbezug ist.

Todesfallleistungen unterliegen der Erbschaftssteuer. Durch nicht unerhebliche Freibeträge entfällt oder mindert sich diese Belastung aber entsprechend dem Verwandtschaftsgrad. Wird die Todesfallsumme an den Versicherungsnehmer gezahlt, ist sie steuerfrei.

Bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr sind sowohl die Überschussbeteiligung als auch die Beitragsrückerstattung lojn- und einkommenssteuerfrei, wenn eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von 5 Jahren vorliegt.

weitergehende Informationen: zu den Leistungen

 
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