Gliedertaxe Unfallversicherung:

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, welche bei vollständigem / teilweisem Verlust oder vollständiger / teilweiser Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane regelmäßig den Invaliditätsgrad und damit die Höhe der Invaliditätsentschädigung festlegt.

Beispiel einer Gliedertaxe:

Bei Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit Entschädigungs-
leistung
eines Armes im Schultergelenk 75%
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75%
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 70%
einer Hand im Handgelenk 70%
eines Daumens 25%
eines Zeigefingers 16%
eines anderen Fingers 10%
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 75%
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 65%
eines Beines bis unterhalb des Knies 60%
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 55%
eines Fußes im Fußgelenk 50%
einer großen Zehe 10%
einer anderen Zehe 5%
eines Auges 55%
des Gehörs auf einem Ohr 35%
des Geruchs 15%
des Geschmacks 10%

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