Gesetzliche Unfallversicherung
Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen, sowie die Aufklärung über arbeitsbedingtes Gefahrenpotential und Hinweise und Maßnahmen, um Risiken zu minimieren. Darüber hinaus gehört sie Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie die Entschädigung von Versicherten oder Hinterbliebenen durch Geldleistungen.
Die Gesetzliche Unfallversicherung gehört zur deutschen Sozialversicherung. Doch im Unterschied zu den anderen Versicherungszweigen der Sozialversicherung ist der Arbeitgeber allein verantwortlich für die Anmeldung seiner Arbeitnehmer und die Beitragszahlung.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf den beruflichen Bereich Ihres Lebens und bei Ihren Kindern auf die Zeit im Kindergarten und der Schule. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auf dem direkten Hin- und Rückweg. Grundsätzlich nicht versichert sind Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.
Leistungsüberblick der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer ist versichert?
Sollte es zu einem beruflich bedingten Unfall oder einer Erkrankung kommen, dann hält die Gesetzliche Unfallversicherung Leistungen bereit. Alle, die in einem angestellten Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis stehen, sind kraft Gesetzes versichert, unabhängig von Alter, Familienstand, Geschlecht oder Herkunft.
Versicherungsschutz besteht:
- Für Arbeitsunfälle – das sind Unfälle, die Versicherte an ihrem Arbeitsplatz oder auf Dienstwegen erleiden
- Für beruflich bedingte Krankheiten – dabei handelt es sich um Krankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit hervor gerufen wurden und in der so genannten Berufskrankheiten-Verordnung des Gesetzgebers als solche aufgeführt sind
- Für Wegeunfälle – das sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle und dem direkten Weg nach Hause ereignen. Außerdem sind Umwege versichert, die durch Fahrgemeinschaften entstehen, oder wenn Versicherte auf dem Weg zur Arbeit Kinder in einer entsprechenden Einrichtung für die Zeit der Arbeit unterzubringen
- Für den direkten Hinweg zu Ihrem Arbeitsplatz und den direkten Rückweg nach Hause.
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch Kinder, Schüler und Studenten versichert. Die Kosten werden durch die Länder und Kommunen, sowie Gemeindeverbände getragen. Die so genannte Schüler-Unfallversicherung übernimmt den Versicherungsschutz:
- Für Kinder in staatlich anerkannten Tageseinrichtungen – dazu zählen Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagesstätten
- Für Kinder, die von geeigneten Tagespflegepersonen betreut werden – geeignet bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Jugendamt die Eignung festgestellt hat
- Für Schüler während des Unterrichts an allgemein- oder berufsbildenden Schulen, sowie während der Betreuung vor und nach dem Unterricht
- Für Studenten während der Vorlesungen an Hochschulen – das bedeutet, das eine Immatrikulation an einer anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule erfolgt ist
Versicherungsschutz besteht sowohl für den Aufenthalt und die Teilnahme an allen entsprechenden Aktivitäten, die mit dem Besuch der jeweiligen Einrichtung in direktem Zusammenhang stehen, sowie den jeweiligen Weg.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung für folgende Personen:
- Menschen, die an gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen vor Aufnahme einer versicherten Tätigkeit oder nach deren Beendigung teilnehmen
- Behinderte Menschen, die einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten
- Insassen von Justizvollzugsanstalten, oder andere Personen, die aufgrund von richterlicher, oder jugendamtlicher Anordnung wie Beschäftigte tätig werden
- Ehrenamtsträger - dazu zählen beispielsweise ehrenamtliche Mitarbeiter eines Vereins
Leistungen und Rehabilitation
Zu den Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung zählen Geldleistungen und Rehabilitation. Sie steuert die gesamte medizinische Versorgung sowie die Wiedereingliederung in den Beruf und das soziale Umfeld der Betroffenen. Außerdem sorgt sie mit dem so genannten Verletzten- bzw. Übergangsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das sind die Leistungen im Einzelnen:
- Medizinische Behandlung
- Leistungen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung
- Geld- und Entschädigungsleistungen, in Form von Verletzten- und Übergangsgeld
- Pflege, in Form von Pflegegeld, Hauspflege oder Unterbringung in einem Pflegeheim
Höhe der Geldleistungen
Die Höhe der einzelnen Geld- und Entschädigungsleistungen sind von verschiedenen Faktoren und Voraussetzungen abhängig
- Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts. Damit ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen gemeint, das innerhalb der letzten zwölf Monate verdient wurde. Das Verletztengeld wird um die Beitragsanteile zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung gemindert und darf nicht höher als das regelmäßige Nettogehalt sein. Schüler und Studenten erhalten Verletztengeld, sofern bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein bezahltes Beschäftigungsverhältnis bestand, beispielsweise durch einen Neben- oder Minijob.
- Das Übergangsgeld richtet sich ebenfalls nach der Höhe des Einkommen und darüber hinaus nach den Familienverhältnissen des Verletzten. Es beträgt 75 Prozent des Verletztengeldes, wenn er mindestens ein Kind hat oder pflegebedürftig ist. Andernfalls vermindert es sich auf 68 Prozent des Verletztengeldes.
- Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Hilfsbedürftigkeit, also nach dem Ausmaß des Gesundheitsschadens und der dadurch bedingten notwendigen Hilfe.
- Unfallrenten sind abhängig vom Grad der Erwerbsminderung und der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes. Beträgt die Erwerbsminderung 100 Prozent, wird eine Vollrente gewährt, deren Höhe zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes beträgt, der vor Eintritt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erzielt wurde. Ist die Erwerbsfähigkeit nur zu 50 Prozent eingeschränkt, dann wird eine Teilrente gezahlt in Höhe von einem Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Renten werden zeitlich unbegrenzt bezahlt, sofern die Voraussetzungen fortbestehen, unabhängig von Alter oder Berufstätigkeit des Versicherten.
Ohne Versicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz besteht für
- Hausfrauen,
- Hausmänner
- Unternehmer
- Freiberufler und
- Kleinkinder, die noch nicht in eine Krippe oder einen Kindergarten gehen
Jeder, der zu einer dieser Personengruppe gehört, erhält keinerlei Leistungen.