Geisteskrankheiten in der Unfallversicherung:
In privaten Unfallversicherung gehören Geisteskranke zu den nicht versicherbaren Personen.
Geisteskrank sind Personen, die länger andauernde schwere Störungen der Verstandstätigkeit, des Willens, des Gefühls oder Trieblebens haben.
zurück zum Lexikon
|