Gefahrengruppen Unfallversicherung:

Die Berufsgruppe ist maßgeblich für die Tarifeinteilung in der privaten Unfallversicherung.

Es werden je nach Gefährlichkeit der beruflichen Tätigkeit zwei Gefahrengruppen (mit und ohne körperliche Berufstätigkeit) unterschieden.

zurück zum Lexikon

 

Glossar:
Startseite Kontakt AGB Impressum