Dynamik Unfallversicherung:
Die Dynamik (= planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag) sorgt in erster Linie für einen Inflationsausgleich.
Damit die vereinbarten Versicherungssummen für den Invaliditäts- bzw. den Todesfall während der Vertragslaufdauer in Bezug auf die Preissteigerungsrate wertmäßig in etwa konstant bleiben, werden sie jedes Jahr um den vereinbarten Prozentsatz angepasst, wobei sich der Beitrag im gleichen Verhältnis ebenfalls erhöht.
Diese Vereinbarung wird erstmals mit Beginn des zweiten Versicherungsjahres wirksam und kann jederzeit widerrufen werden.
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