Bergungskosten Unfallversicherung:
Bei den Bergungskosten werden die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag versicherten Kosten für Suchaktionen nach Unfallverletzten, für deren Verbringung in das nächste Krankenhaus sowie die notwendigen zusätzlichen Kosten für den Heimtransport, aber auch die Kosten für den Transport von Unfalltoten zum Heimatort gedeckt.
Der Einschluss erfolgt in der Regel beitragsfrei.
zurück zum Lexikon
|